Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

Foto-/Videographie

Jocada UG (haftungsbeschränkt)
Joerg Dapprich (Geschäftsführer)
Ulmenweg 6

74858 Aglasterhausen

– im nachfolgenden Auftragnehmer genannt

  1. Geltung
    1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Auftragnehmer durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
    2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Auftragnehmers durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bild-/Filmmaterials zur Veröffentlichung.
    3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Auftragnehmer diese schriftlich anerkennt.
    4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
  2. Auftragsproduktionen
    1. Soweit der Auftragnehmer Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Auftragnehmer anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
    2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
    3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Auftragnehmer ausgewählt.
    4. Sind dem Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
  3. Überlassenes Bild-/Filmmaterial (analog und digital)
    1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bild-/Filmmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bild-/Filmmaterial.
    2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bild-/Filmmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
    3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
    4. Das überlassene Bild-/Filmmaterial bleibt Eigentum des Auftragnehmers, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
    5. Der Kunde hat das Bild-/Filmmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
    6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bild-/Filmmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bild-/Filmmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
  4. Nutzungsrechte
    1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
    2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
    3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bild-/Filmmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bild-/Filmmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
    4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers. Das gilt insbesondere für:
      • eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bild-/Filmmaterials,
      • die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bild-/Filmmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bild-/Filmmaterials gem. Ziff.III 5. AGB dient,
      • jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bild-/Filmdaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bild-/Filmdaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
      • die Weitergabe des digitalisierten Bild-/Filmmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
    5. Veränderungen des Bild-/Filmmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers und nur bei Kennzeichnung mit ©Jocada UG /haftungsbeschränkt gestattet. Auch darf das Bild-/Filmmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
    6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild-/Filmmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Auftragnehmer vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild / Film.
    7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Auftragnehmers aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
  5. Haftung
    1. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
    2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bild-/Filmmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
  6. Honorare
    1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
    2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bild-/Filmmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
    3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
    4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
    5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bild-/Filmmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.
    6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
  7. Rückgabe des Bild-/Filmmaterials
    1. Analoges Bild-/Filmmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers.
    2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
    3. Überlässt der Auftragnehmer auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bild-/Filmmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bild-/Filmmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden ist.
    4. Die Rücksendung des Bild-/Filmmaterial erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Auftragnehmer.
  8. Vertragsstrafe, Schadensersatz
    1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Auftragnehmers erfolgten) Nutzung Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild-/Filmmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
    2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
  9. Allgemeines
    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
    2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
    4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, Mannheim.

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Jocada UG (haftungsbeschränkt)
Joerg Dapprich (Geschäftsführer)
Ulmenweg 6

74858 Aglasterhausen

– im nachfolgenden Auftragnehmer genannt

  1. Geltung
    1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
    2. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Auftragnehmer diese schriftlich anerkennt.
    3. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
  2. Mitwirkung des Auftraggebers
    1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle benötigten Unterlagen für die Erstellung der Internetpräsenz gem. der Konzeption rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft im speziellen Texte, Bilder, Logos, Grafiken, Videos, Musiktitel usw..
    2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Unterlagen, die er dem Auftragnehmer für die Gestaltung der Internetpräsenz zur Verfügung stellt, frei von Rechten Dritter sind. Er stellt den Auftragnehmer von Ersatzansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Bei Nachweis eines Nicht-Verschuldens durch den Auftraggeber entfällt die Freistellungsverpflichtung.
    3. Der Auftraggeber übergibt die Unterlagen in abgestimmter Form und in einem geeigneten Format
  3. Nutzungsrechte
    1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19 a UrhG) ein.
    2. Andere Nutzungen, insbesondere die Vervielfältigung oder Verbreitung der Internetpräsenz oder von Teilen daraus (mit Ausnahme der vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellten Inhalte) in gedruckter Form oder auf anderen Webseiten, die nicht vom Auftragnehmer gestaltet wurden, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmer und sind zusätzlich zu honorieren.
    3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Urheber-Bezeichnung auf der Internetpräsenz anzubringen. Insbesondere hat er das Recht, bsp.weise durch einen Hinweis mit einem Link zu seiner eigenen Internetseite, auf seine Mitwirkung an der Erstellung der Internetpräsenz hinzuweisen,
    4. Redaktionelle Änderungen und Bearbeitungen der Inhalte der Internetpräsenz , insbesondere Aktualisierungen von Texten, Bildern, Grafiken und Tabellen, dürfen vom Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten auch ohne Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommen werden. Alternativ bietet der Auftragnehmer die o.g. Anpassungen im Rahmen eines gesonderten Dienstleistungsvertrages an. Die Änderung und Bearbeitung der grafischen Gestaltung der Internetpräsenz bedarf hingegen der Zustimmung des Auftragnehmers.
    5. Das Nutzungsrecht geht auf den Auftraggeber erst mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung über.
  4. Herausgabe von Daten
    1. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber alle Daten, die dieser benötigt, um die Internetpräsenz zu aktualisieren und die Inhalte zu bearbeiten. Das Datenformat und die Art der Datenträger bestimmen die Parteien einvernehmlich. Wird keine Bestimmung getroffen, kann der Auftragnehmer ein geeignetes Datenformat und einen geeigneten Datenträger wählen.
    2. Änderungen von Dateien und Daten auf vom Auftragnehmer an den Auftraggeber übergebenen Datenträgern, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Auftragnehmers.
    3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten, sowohl online wie auch offline, trägt der Auftraggeber.
  5. Vergütung
    1. Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung.
    2. Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, kann der Auftragnehmer für Mehrleistungen, die aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder durch unvorhergesehene und nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände notwendig werden, eine zusätzliche Vergütung beanspruchen. Diese Vergütung ist nach den aufgewendeten Stunden zu berechnen.
    3. Monetäre Aufwände, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, werden vom Auftraggeber nach Vorlage der Rechnungen durch den Auftragnehmer ersetzt.
    4. Zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen sind durch den Auftragnehmer anzuzeigen und durch den Auftraggeber zu genehmigen. Der Auftragnehmer ist nach Genehmigung berechtigt, die gelisteten Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu beschaffen. Der Auftraggeber dem Auftragnehmer hierzu die entsprechende Vollmacht zu erteilen.
    5. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, sind dem Auftragnehmer die damit verbundenen Kosten vom Auftraggeber zu erstatten.
  6. Haftung
    1. Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorgegebenen Sachaussagen über seine Produkte, seine Leistungen oder sein Unternehmen.
    2. Mit der Freigabe der Internetpräsenz übernimmt der Auftraggeber enbenfalls die Verantwortung für die Richtigkeit der Texte, Bilder und Grafiken. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.
    3. Der Auftragnehmer haftet für die Zulässigkeit und Rechtsbeständigkeit der Domain nur, wenn er sich dazu ausdrücklich verpflichtet hat und die Beschaffung und Anmeldung der Domain wesentlicher Vertragsinhalt ist.
    4. Der Auftragnehmer erstellt die Internetpräsenz so, dass sie nach dem gegenwärtigen Stand der Technik auf den üblichen Browsern zügig und vollständig aufgebaut wird. Er haftet nicht dafür, dass die Internetpräsenz auch bei technischen Veränderungen, die nicht von ihm vorgenommen werden, einwandfrei aufgebaut wird. Bei Änderungen und Anpassungen an neue Standards haftet er nicht dafür, dass die Internetpräsenz auch auf älteren Browsern einwandfrei funktioniert. Insbesondere haftet er nicht für Schäden, die Kunden des Auftraggebers infolge veralteter Technik geltend machen könnten.
    5. Der Auftragnehmer haftet bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und für Schäden an Leben und Gesundheit von Personen auch bei leichter Fahrlässigkeit. Für andere Schäden haftet er nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
  7. Allgemeines
    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
    2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
    4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, Mannheim.